AGB's
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom tibits Catering

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


BESTELLUNG / AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
tibits richtet Caterings in den Grossräumen Zürich, Winterthur, Bern, Basel, Luzern, Lausanne
und St. Gallen aus. Für die Planung sind wir darauf angewiesen, dass die Bestellung spätestens
5 Arbeitstage vor dem Beginn des Anlasses bei uns eingeht. Die Mindestbestellmenge beträgt
CHF 500.– (exklusive Lieferkosten). Die Bestellung gilt als angenommen, wenn sie durch uns mündlich oder schriftlich bestätigt wird. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Dienstleistungen werden zusätzlich berechnet.


PAUSCHALE
Für die Bearbeitung der Caterings und auch für die Servierschüsseln, Schöpfbesteck und Wärmeplatten, welche es braucht, um ein mobiles tibits Buffet aufzubauen, berechnen wir ganz einfach eine Auftrags- und Buffetpauschale, die je nach Grösse vom Anlass variiert (zwischen CHF 40.- und CHF 100.-).


LIEFERUNG / TRANSPORT
Auf Wunsch wird die Bestellung per Kurier geliefert. Die Kosten für die Lieferung werden dem Gast weiterberechnet. Es können keine Lieferungen ins Ausland gemacht werden. Die Bestellung kann auch direkt im tibits kostenlos abgeholt werden.


PREISE / KOSTEN
Die Preise für die Speisen und Getränke berechnen sich automatisch mit der Bestellung. Die Preise verstehen sich in CHF und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist - inklusive eventueller Zusatzdienstleistungen – innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Caterings ohne Mitarbeiter werden mit 2,5 % MwSt. und mit Mitarbeitern mit 7,7 % MwSt. verrechnet.


MITARBEITER
Wir bieten grundsätzlich keine Mitarbeiter an. Das tibits Buffet ist so konzipiert, dass es sich sehr unkompliziert und einfach selber aufbauen lässt.


ÄNDERUNGEN
Änderungen in Bezug auf die Gästezahl sind bis 5 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Diese Zahl dient auch als Berechnungsgrundlage.


STORNIERUNGEN UND ABBESTELLUNGEN
Werden bei uns gebuchte oder beauftragte Leistungen vom Gast storniert, sind wir dazu berechtigt, ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn, 25% der veranschlagten Kosten als Stornogebühr zu erheben. Bei einer Stornierung bis 2 Tage vor Veranstaltungstermin erhöhen sich die Kosten auf 50%. Die Stornierung am Veranstaltungstag selbst, hat eine Verrechnung von 100% zur Folge. Massgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der genannten Stornierungsfristen ist der Eingang der schriftlichen Stornierungserklärung bei uns.
Sollte ein durch uns bestätigter Auftrag fremde Dienstleistungen (wie z.B. Logistik, Equipment oder sonstige Dienstleistungen) beinhalten, sind wir dazu berechtigt, die im Falle einer Stornierung anfallenden Kosten zu verrechnen.
Ferner sind wir unsererseits zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Unternehmens gefährden kann. Der Gast hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.

BESCHÄDIGUNGEN ODER VERLUST
Der oder die Kund:in verpflichtet sich, das mitgelieferte Buffet Equipment und/oder Mietmaterial (Gläser, Geschirr, Besteck, Wäsche, elektrisches Equipment, etc.) im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Beschädigtes und fehlendes Material geht zu Lasten des oder der Kund:in und werden diesen zum Neuwert in Rechnung gestellt.


DATENSCHUTZ
Ihre persönlichen Daten werden zur Abwicklung des Bestell- und Zahlungsverkehrs benötigt. Diese werden in eine tibits Datenbank aufgenommen. Die Telefonnummern werden im Notfall dem Kurierdienst zur Verfügung gestellt. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.


WERBUNG
Dem tibits steht es frei, Werbematerial auszulegen.


GERICHTSSTAND
Die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag erfolgt am Gerichtsstand Zürich (tibits ag).
Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.